Hitze und Arbeit: Was sagt das Gesetz?
Die Klimatisierung von Räumen ist im Arbeitsgesetzbuch sehr genau definiert.
Wenn sich Ihr Unternehmen in Räumen mit unspezifischer Luftverschmutzung wie Büros befindet, wo die Luftverschmutzung nur durch die Anwesenheit von Menschen und nicht durch gefährliche Produkte verursacht wird, sind Sie verpflichtet, die Luft mit einer mechanischen Belüftung (wie einem mobilen Luftkühler) zu erneuern, wenn jeder Mitarbeiter weniger als 15 m3 hat und leichte körperliche Arbeit verrichtet.
Für eine ausgeprägtere Aktivität ist eine mechanische Belüftung unter 24 m3 pro Person vorgeschrieben.
Das Gesetz geht jedoch noch weiter und legt auch die Mindestluftmenge fest. Für Räume, in denen keine gefährlichen Stoffe verwendet werden, beträgt er 25 m3/Stunde in Büros ohne körperliche Anstrengung (Verwaltungsarbeit, Computerarbeit), 30 m3 für Verkaufs- oder Versammlungsräume, 45 m3 für Werkstätten mit leichter körperlicher Arbeit und 60 m3 für Räume mit intensiver körperlicher Arbeit wie in einem Industrielager.
Es ist also wichtig, die richtige Klimaanlage zu wählen, um Ihren Angestellten und Mitarbeitern einen optimalen Komfort zu bieten!
